Das Landgericht in Hamburg hat mit seinem Urteil vom 22.07.2014 unter dem Az. 406 HKO 66/14 entschieden, dass erhöhte Wertersatzforderungen einer Online-Partnerbörse nach Ausübung eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechtes gegen die alte und gegen die neue gesetzliche Regel bezüglich der Höhe des Wertersatzes für Dienstleistungen verstoßen. Die Forderungen stellen zudem eine Irreführung der Verbraucher dar und seien damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.Der Wertersatz habe sich auf der Grundlage des Gesamtpreises zu errechnen, der bis zum Widerruf erbrachten Leistung zu zahlen wäre.Die Beklagte ist Betreiberin einer großen Online-Partnerbörse und bietet Nutzern neben kostenlosen Accounts ohne Kontaktmöglichkeit auch so genannte Premium-Accounts mit...
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28.07.2014