Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 06.03.2014 zum Aktenzeichen 6 U 246/13 ein Urteil in einem wettbewerbsrechtlichen Berufungsverfahren verkündet. Geklagt hatte ein zur gemeinsamen, gewerblichen Interessenvertretung gegründeter Zusammenschluss mehrerer Taxiunternehmen, der auch als Vermieter von Taxenstellplätzen auftritt. Der Beklagte war ein Taxifahrer, der bei einem der durch die Klägerin vertretenen Unternehmen beschäftigt war. Der Kläger stellt den Taxiunternehmen gegen Entgeltzahlung Stellflächen als Warteparkplätze zur Verfügung, die sich auf einem in Privatbesitz stehenden Gelände in Flughafennähe befinden. Der Kläger hat die Flächen von den Grundstückseigentümern selbst gemietet und ist diesen gegenüber dazu befugt, die Stellplätze jeweils gegen...
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16.09.2014