Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 13.10.2015 unter dem Az. I-20 U 200/14 entschieden, unter welchen Aspekten die Einreichung mehrerer Klagen zum selben Streitgegenstand rechtsmissbräuchlich ist.Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz, dem Landgericht Düsseldorf. Von diesem wurde er zur Unterlassung bestimmter geschäftlicher Handlungen verurteilt. Er macht geltend, das Landgericht gehe fehl in der Annahme, dass von seiner Marke lediglich Dienstleistungen mit Bezug auf Verträge mit Dritten geschützt seien. Auch die Abwicklung eigener Geschäfte würden von seiner Marke erfasst. Das LG gehe ebenso fehl in der Annahme, die Klägerin könne mit ihrem englischsprachigen Online-Shop deutsches...
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25.02.2016