Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied mit Urteil vom 11.02.2019, dass der Pächter eines Gebäudes bestimmen dürfe, wer es fotografieren und das Bild gewerblich verwerten dürfe. Werde eine entsprechend erteilte Genehmigung nicht eingehalten bzw. überschritten, liege eine Beeinträchtigung des Pachteigentums vor.Wie weit reicht die erteilte Erlaubnis zur Nutzung von Fotos durch den Pächter ?Klägerin war die Pächterin eines ehemaligen E-Werks, Beklagte eine Fotografin. Die Beklagte fotografierte während eines gemeinsamen Fototermins den Innenbereich des E-Werks. Später veröffentlichte sie die Fotos auf ihrer Webseite zu Werbezwecke. Hiergegen ging die Klägerin im Wege der Unterlassung vor. Denn sie habe der Beklagten zwar die Erlaubnis zum Abfotografieren der...
Artikel
29.05.2019