Mit Urteil vom 27.11.2019 hat das Landgericht Bochum zum Aktenzeichen I-15 O 122/19 entschieden, dass ein eBay-Händler im Rahmen seines Angebots auf bestehende Herstellergarantien hinweisen muss. Diese Hinweispflicht besteht also unabhängig davon, ob der Onlinehändler überhaupt mit der Herstellergarantie geworben hat oder werben möchte. Allein dann, wenn ein Hersteller eine Garantie gibt, muss der Verkäufer/Onlinehändler hierauf bereits im Rahmen seines Angebots hinweisen (und demzufolge auch alle weiteren Pflichtinformationen zu dieser Garantie erteilen).Das Urteil haben wir unten im Volltext für Sie veröffentlich.Bislang war sich die herrschende Meinung in der Rechtsprechung zumindest dahingehend einig, dass ein Händler, der (aktiv!) mit Garantien wirbt, weitergehende...
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13.01.2020