Kann sich die Betreiberin eines Online-Videorekorders, der stets alle empfangenen Fernsehkanäle gleichzeitig aufzeichnet, auf das Privatkopierecht seiner Kunden nach § 53 UrhG berufen? Nein, findet das Landgericht München I mit Urteil vom 28. September 2016 (Az. 37 O 1930/16). Die Nutzer wählten die aufzunehmenden Sendungen nicht selbst. Folglich seien sie nicht die Hersteller der Aufzeichnungen. Im konkreten Fall dürfe die Betreiberin des Online-Videorekorders keine Privatkopien für ihre Kunden anfertigen, weil sie nicht unentgeltlich handle.SachverhaltBis zum August 2016 zeichnete YouTV alle Sendungen von 42 deutschen Free-TV-Kanälen auf. Gratis-Nutzer hatten nach ihrer Registrierung Zugriff auf eine Mediathek mit den Fernsehsendungen, die während der letzten 24 Stunden...
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26.11.2016