Wer als Zahnarzt mit Partnergutscheinen für preisreduzierte Zahnreinigungen oder Zahnbleaching wirbt, verstößt damit gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Dieses Urteil fällte das Landgericht (LG) Oldenburg am 08. Januar 2014 (Az. 5 O 1233/13).
Geklagt hatte ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen, der in der Werbepraxis von Zahnärzten, die über Partnergutscheine verbilligte Dienstleistungen, insbesondere professionelle Zahnreinigung (PZR) und Zahnbleaching, anboten, einen Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht sah. Konkret wurde in der beanstandeten Werbung Paaren für einen Pauschalpreis von 69,90 Euro eine PZR und optional im Anschluss daran ein gegenüber dem üblichen Preis erheblich verbilligtes Zahnbleaching (250 statt 350 Euro) offeriert.
Da der Kläger...
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22.07.2014