Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.01.16 unter dem Az. XI ZR 91/14 entschieden, dass einer Bank kein Schadensersatz zustehe, wenn sie nicht beweisen kann, dass eine Zahlung vom Konto eines Kunden autorisiert war.Geklagt hatte eine Sparkasse auf Ausgleich des Geschäftsgirokontos der Beklagten. Diese ist der Ansicht, der von der Klägerin behauptete Fehlbetrag sei das Ergebnis einer via Online-Banking ausgelösten nicht autorisierten Überweisung auf das Konto eines Streithelfers.Die Beklagte hatte bei der Klägerin ein Geschäftskonto, mit dem sie auch am Online-Banking teilgenommen hat. Der Geschäftsführer der Beklagten erhielt dazu eine PIN, mit der er auf das Konto zugreifen und Zahlungsaufträge vornehmen konnte. Ferner vereinbarten die Parteien das smsTAN-Verfahren...
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14.04.2016