Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.03.2016

OLG München: Anhängen bei Amazon zulässig

Das OLG München bestätigt die Rechtsauffassung des LG München I, wonach das Anhängen an bereits bebilderte Angebote auf der Handelsplattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung des sich Anhängenden darstellt. Insbesondere liegt durch diesen Vorgang keine öffentliche Zugänglichmachung vor. Auch ist nicht von Bedeutung, ob sich der Anhängende die streitgegenständlichen Lichtbilder zu eigen gemacht hat. Der sich an eine ASIN anhängende Händler ist auch nicht Mittäter einer öffentlichen Zugänglichmachung der Lichtbilder. Gleiches gilt für eine Gehilfeneigenschaft einer von Amazon begangenen rechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachung. Weiter haftet der sich Anhängende für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung auch nicht als Störer.Eine Vervielfältigung der...