Der Mobilfunkanbieter o2 darf kein gesondertes Entgelt dafür verlangen, dass er einem Kunden Papierrechnungen erstellt. Entsprechende Klauseln müssen aus den Verträgen entfernt werden, das Oberlandesgericht München hatte dahin gehend in einem Berufungsverfahren eine Einstweilige Verfügung gegen o2 verhängt. Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverband, der in erster Instanz gescheitert und danach in Berufung gegangen war.Tenor der EntscheidungVerlangte Entgelte für Papierrechnungen durch den Telekommunikationsanbieter o2 sind unzulässig. Es handelt sich bei diesen Rechnungen um eine Leistungspflicht des Telekommunikationsanbieters. Das Oberlandesgericht München hob damit ein Urteil des Landgerichts München I auf. Gleichzeitig verhängte es eine Einstweilige Verfügung gegen o2...
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02.03.2015