Musik bereichert das Leben. So wundert es auch nicht, dass kaum eine Veranstaltung ohne Musik stattfindet. Dies gilt natürlich und ganz besonders auch für Parteiveranstaltungen. Aber was, wenn die Musiker fürchten, die Verwendung ihrer Werke könnte sie mit den politischen Ideen der Veranstalter in unerwünschter Weise in Verbindung bringen?SachverhaltSo geschehen als eine politische Partei zwei Songs einer bekannten Musikgruppe auf einer Parteiveranstaltung zu den Landtagswahlen abspielte. Die Musiker erwirkten eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen die Partei, mit der Maßgabe, dass es der Partei zukünftig untersagt wurde Lieder der Musiker auf Parteiveranstaltungen, insbesondere im Wahlkampf, ohne Zustimmung der Musiker abzuspielen. Die Partei war indes der Ansicht, es...
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15.08.2016