Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.08.2016

Nutzung der Kamerafunktion am Steuer ist verboten

Mit dem Beschluss vom 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die Sachrüge des Betroffenen, auf Kosten des Betroffenen, als unzulässig erklärt.Am 28.05.2015 wurde gegen den Betroffenen wegen verbotswidriger Benutzung eine Mobil- oder Autotelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Geldbuße von 60 Euro festgesetzt. Nach einem dagegen eingelegten Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Hamburg-Altona mit dem Urteil vom 22.09.2015 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona die Geldbuße anerkannt. Am 29.09.2015 hat der Betroffene einen Verteidigungsschriftsatz auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht. Diese wurde jedoch vom OLG zurückgewiesen. mit folgender Begründung: Es wurde zwar vom Betroffenen eine Sachrüge...