Die Datenschutzbehörde in Österreich entschied per Bescheid vom 08.11.2019, dass das Verlangen, ein umfangreiches Online-Formular zur Ausübung des Löschungsrechts auszufüllen, unberechtigt sei. Vielmehr müsse dem Löschungsbegehren stattgegeben werden, wenn aufgrund der vorhandenen Daten eine Identifizierung möglich sei.Was kann für die Löschung verlangt werden?Der Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin – einem Online-Anzeigenportal – als Nutzer angemeldet. Er wollte sein Profil sowie seine Kontodaten löschen lassen. Per Löschfunktion war dies nicht möglich. Stattdessen stand auf der Webseite der Gegnerin ein umfangreiches Formular zum Identitätsnachweis zur Verfügung. Dies sollte vom Beschwerdeführer ausgefüllt und unterzeichnet werden. Dem kam er nicht...
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04.08.2020