Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 04.12.2014 unter dem Az. 6 U 112/14 entschieden, dass ein Lebensmittel dann ein neues im Sinne der Novel-Food-Verordnung ist, wenn dessen Molekularstruktur ganz oder eine Zutat betreffend so modifiziert worden ist, dass die Eigenschaften des Ausgangsstoffes verändert werden und daher denkbar sei, dass Auswirkungen auf die Gesundheit daraus resultieren könnten, nähme man das Lebensmittel zu sich.Im vorliegenden Fall gehe es um die Acetylierung von Glutathion. Hierbei seien keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten, weil die Eigenschaften des Glutathion nicht geändert würden. Auch das Verfahren sei unbedenklich.Damit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung des Antragstellers gegen das...
Artikel
21.06.2015