Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.04.2015

Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

Die Abgabe einer zu Recht geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann nicht ohne Weiteres ersetzt werden. Eine notariell beglaubigte Urkunde reicht hierfür allein jedenfalls nicht aus. So das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 10. April 2015 (Az. 6 U 149/14).In dem Verfahren stritten zwei Online-Händler, die über das Internet Zubehör für Fahrräder verkauften. Im Dezember 2013 mahnte die Klägerin den Beklagten aufgrund einer zur Verbrauchertäuschung geeigneten Artikelbeschreibung ab. Der Abmahnung war eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Beklagte jedoch nicht unterzeichnete. Dafür verpflichtete sich der abgemahnte Händler in einer am 9. Dezember 2013 beglaubigten notariellen Urkunde dazu, Fehlverhalten der...