Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit einem Urteil vom 19. Januar 2015 die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Demnach darf ein Sportartikelhersteller nicht mit bekannten Sportlern für seine Produkte werben, wenn diese ihren Sport nicht tatsächlich auch im beworbenen Produkt ausüben. Dabei handelt es sich nach Ansicht des OLG um eine irreführende Werbung, welche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten ist.Im vorliegenden Fall hatte ein namhafter Sportartikelhersteller (Nike) für einen neuen Fußballschuh geworben. Auf entsprechenden Fotos waren mehrere Fußballmannschaften und/oder Fußballprofis abgebildet. Mindestens neun der abgebildeten Fußballprofis, u.a. Mark van Bommel, Kaka, Robin van Persie, Xavi oder Thierry Henry, spielten zum Zeitpunkt dieser...
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21.08.2015