Da Rauchen eine persönliche Angelegenheit ist, die keinen sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn jemand beim Rückweg von der Raucherpause, die außerhalb des Gebäudes stattfand, einen Arbeitsunfall erleidet. Die gesetzliche Unfallversicherung muss daher für die erlittenen Verletzungen nicht eintreten.
Urteil des SG Berlin vom 23.01.2013
S 68 U 577/12