Die rechtliche Diskussion zum Thema Cookies ist um ein Kapitel reicher. Sowohl der EUGH als auch der BGH haben sich nunmehr zu dem langjährigen Streitpunkt (Einwilligung, oder nicht) geäußert. Dies wird die Diskussion zumindest für ein paar Monate beruhigen. Das Urteil des BGH wird aber schmerzhaft in die Marketingstruktur einiger Online-Händler eingreifen.Aufgrund dieser Entscheidung muss bei Cookies, egal ob personenbezogene Daten betroffen sind oder nicht, die technisch nicht notwendig sind, insbesondere bei Cookies für Zwecke der Werbung oder Marktforschung, eine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden.Die EU-Kommission beschäftigt sich zwischenzeitlich weit über zwei Jahren mit dem Erlass einer „Cookie-Verordnung“ die die Diskussion wieder aufleben lassen...
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10.07.2020