Der Bundesgerichtshof (BGH) hat unter dem Aktenzeichen VI ZR 137/13 mit einem Urteil vom 29.04.2014 entschieden, dass Kinder prominenter Eltern ein vermindertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben, wenn die beanstandeten Informationen bereits vorher bekannt waren.
Geklagt hatte die Tochter von Fernsehmoderator Günther J. gegen eine Boulevardzeitschrift ("Frau im Spiegel"). Sie begehrte Unterlassung der Berichterstattung dahingehend, dass sie das Kind von Günther J. sei.
Die Klägerin wurde im Jahre 2000 von Günther J. und seiner Frau Thea S.-J. adoptiert und trägt den Familiennamen S. Hierüber wurde bis 2009 in diversen Presseveröffentlichungen unter Nennung des Vornamens, Alters und Namen der Eltern berichtet. Im Jahre 2011 veröffentlichte "Frau im Spiegel"...
Artikel
02.06.2014