Gemeinsam mit einem Profifußballer in einer großen deutschen Tageszeitung abgebildet zu werden, mag für manche Frau ein erstrebenswertes Ziel sein. Nicht so jedoch für eine junge Dame, der im Mai 2012, nur mit einem Bikini bekleidet, an einem Strand auf Mallorca diese fragwürdige Publicity zuteil wurde. Sie zog wegen eines Fotos, das am 10.05.2012 in der Bildzeitung veröffentlicht worden war, vor Gericht, um eine Unterlassung und die Zahlung einer Geldentschädigung zu erreichen. In erster Instanz wurde dieses Begehren durch das Landgericht Karlsruhe jedoch abgelehnt. In der Berufung vor dem OLG Karlsruhe bekam sie allerdings teilweise Recht. Hier wurde entschieden, dass eine Veröffentlichung des Fotos zu unterlassen sei, eine Entschädigung in Geld jedoch nicht verlangt werden...
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01.06.2014