Das Landgericht München hat entschieden, dass es nicht ausreicht, den Urheber lediglich durch eine Mouse-Over-Funktion zu nennen. Eine solche Funktion genügt den Anforderungen der Namensnennung nicht und verletzt das Urheberrecht.Bilder von Wikipedia für die eigene Webseite nutzenDie Münchener Richter hatten einen Fall zu entscheiden, in welchem sich die Beklagte ein Bild von der Online-Enzyklopädie Wikipedia heruntergeladen und auf ihrer eigenen Webseite öffentlich zugänglich gemacht hatte. Der wahre Urheber des Bildes wurde lediglich durch eine sogenannte Mouse-Over-Funktion kenntlich gemacht. Eine Mouse-Over-Funktion bedeutet, dass der Name des Urhebers erst erscheint, sobald mit dem Mauszeiger über das Bild gefahren wird. Durch eine Art Pop-up wird der Name temporär...
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27.05.2016