Das Amtsgericht Dieburg hat entschieden, dass eine Gebotsabgabe auf ein eBay-Angebot auch dann bindend ist, wenn der Verkäufer nachträgliche Änderungen an Angebot oder Verkaufsbedingungen vornimmt. Der Bieter ist zur Abnahme verpflichtet, allerdings zu den Bedingungen bei Gebotsabgabe.Die Klägerin des Falls ist ein Privatverkäufer, der seinen Opel Kadett B, Caravan, Baujahr 1972 beim Online-Auktionshaus eBay zum Verkauf angeboten hat. Das ursprüngliche Angebot enthielt zunächst lediglich die Beschreibung des Fahrzeugs. Ende des Angebots war der 09.03.2014.Zwei Tage vor Angebotsende fügte die Klägerin eine ergänzende Erklärung bei, wonach der Opel Kadett nach erfolgreicher Ersteigerung innerhalb von sieben Tagen vom Höchstbietenden abzuholen sei; andernfalls sei sie...
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30.04.2015