Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.04.2014

Nachgemachte Seilwinden wettbewerbswidrig

Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 18.Oktober 2013, dass äußerliche Ähnlichkeiten auch bei spezielleren Produkten eine unlautere Nachahmung darstellen können, wenn die Ähnlichkeiten nicht auf Notwendigkeiten der Funktion oder Herstellung zurückführbar sind. Die Hersteller, die drei unterschiedliche Typen elektrischer Seilwinden produzieren, sind nach eigenen Aussagen Marktführer in Deutschland und haben in den vergangenen Jahren mit dem Verkauf ihrer Waren sowohl auf dem einheimischen, als auch auf dem internationalen Markt Millionengewinne erzielt. Sie warfen den Beklagten Nachahmung vor. Die Beklagten stritten dies natürlich ab und führten weiter aus, ihre Seilwinden nicht selbst in Deutschland zu verkaufen und nicht für die Angebote Dritter verantwortlich zu sein....