Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 17.12.2013 unter dem Aktenzeichen XI ZR 66/13 entschieden, dass die Entgeltklausel in den AGB einer Bank, der zufolge die Nacherstellung eines Kontoauszuges jeweils 15 Euro kosten soll, gegenüber Verbrauchern unwirksam ist.
Dies leitet sich laut BGH aus den Bestimmungen der §§ 307 und § 675d BGB ab, wenn die Gebühr nicht den tatsächlichen Kosten der Bank entspricht. Bei der Erstellung von Kontoauszügen sei das der Fall, denn hierfür entstehen der Bank deutlich weniger Kosten als sie in Rechnung stellen möchte.
Geklagt hatte ein Verbraucherschutzbund gegen eine Bank, die in ihrem Preisverzeichnis die Nacherstellung von Kontoauszügen mit 15 Euro Kosten beziffert hatte. Der Kläger ist der Auffassung, die Klausel...
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21.02.2014