Obwohl im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz keine Höchstdauer für eine Überlassung festgestellt ist, muss diese jedoch immer einen vorrübergehenden, d.h. temporär begrenzten Charakter haben. Wie lange ein Arbeitnehmer als Leiharbeiter in einem Unternehmen arbeiten darf, bevor er das Recht auf eine Festanstellung erwirbt, wird von den Gerichten immer noch unterschiedlich beurteilt. Das Bundesarbeitsgericht hat in dieser Frage, die immer öfter kontrovers diskutiert wird, noch kein richtungsweisendes Urteil gesprochen.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013
15 Sa 1635/12
BB 2013, 435
ArbR 2013, 112