Gegenstand des Verfahrens ist „Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“ und die geänderte EU-Verordnung Nr. 1047/2012. Kommerzielle Mitteilungen über Lebensmittel fallen in diesen Geltungsbereich wenn sie sich nicht an Endverbraucher, sondern ausschließlich an medizinische Fachkreise richten.Das von einem Arzt geführte Unternehmen Innovital brachte ein Nahrungsergänzungsmittel in Tropfenform auf dem deutschen Markt heraus. Anschließend richtete das Unternehmen ein Begleitschreiben ausschließlich an namentlich bezeichnete Ärzte. In diesem Schreiben erteilt der Firmeninhaber den Adressaten alle wichtigen Informationen hinsichtlich des...
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18.08.2016