Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
25.08.2014

Mollath-Unterstützer darf Brief nicht veröffentlichen

Unwahre Behauptungen sind auch dann rechtswidrig, wenn das öffentliche Interesse an diesen Äußerungen groß ist. Die Richter hatten darüber zu entscheiden, ob die durch das Grundrecht garantierte freie Meinungsäußerung des Beklagten Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht der Klägerin genießt. Wann muss das Persönlichkeitsrecht einer Person gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückzutreten? Der Tenor lautet dahingehend, dass „eine Namensnennung in Zusammenhang mit einer unwahren Tatsachenbehauptung nicht verbreitet werden darf.“ Über ein Nürnberger Internetportal veröffentlichte der Betreiber und Beklagte einen Brief des bekannten ehemaligen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath. Mollath behauptete, eine Mitarbeiterin der HypoVereinsbank sei an der Verschiebung von...