Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.05.2014

Mobilfunk-Vertrag ist nach einer Täuschung anfechtbar

Verfehlungen, die von Mitarbeitern eines Ladens begangen werden, der als Partner eines Telekommunikationsbieters fungiert und dessen Produkte vertreibt, können dem Mobilfunkanbieter zugerechnet werden. Kommt ein Handyvertrag beispielsweise dadurch zustande, dass ein Angestellter des Mobilfunkpartners einen Kunden täuscht, kann der Getäuschte den Vertrag beim Anbieter anfechten.  Ein Mobilfunknutzer war von einem Telekommunikationsanbieter wegen offen stehender Entgelte aus einem Mobilfunkvertrag verklagt worden. Der Vertrag war durch die Unterschrift des Beklagten in einem Geschäft, das als Partnershop Produkte des Anbieters vertreibt, zustande gekommen.  Der Beklagte machte geltend, von der Angestellten des Mobilfunkshops arglistig getäuscht worden zu sein, weil die...