Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.02.2015

Mietwagenfirmen müssen ihre Fahrzeuge am Firmensitz abstellen

Das Landgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 31.10.2014 (LG Aachen, Urteil v. 31.10.2014, Az.: 43 O 31/14) festgestellt, dass Personenbeförderer ihre Mietwagen grundsätzlich am Unternehmenssitz abstellen müssen. Dazu sind die Betreiber solcher Firmen nach Auffassung des Gerichts aus § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG verpflichtet. Eine davon abweichende Praxis, wie das Abstellen eines Mietwagens vor der Privatwohnung eines Mitarbeiters, ist demnach dazu geeignet, gegen Wettbewerbsrecht gemäß § 3 Abs. 1 UWG zu verstoßen. Anlass für die Entscheidung war ein Streit zwischen einem Taxiunternehmer und dem Betreiber einer Mietwagenfirma. Eine langjährige Mitarbeiterin der Mietwagenfirma hatte ihr Dienstfahrzeug, mit Einwilligung ihres Chefs, regelmäßig nach Feierabend vor ihrer Wohnung...