Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
08.06.2013

Mietvertrag zwischen Angehörigen: Verräterischer Vertragszusatz

Die Voraussetzung dafür, dass Mietverträge über Wohnraum zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden, ist neben der rechtlichen Wirksamkeit auch der so genannte Fremdvergleich. Das bedeutet, dass die Durchführung der Vereinbarung nicht wesentlich von dem abweicht, was unter Fremden üblich ist. 

Wie der Bundesfinanzhof urteilte, entspricht ein Mietvertrag zwischen Angehörigen einem solchen Kriterium nicht, wenn die vertragliche Miethöhe mit einem Zusatz versehen wurde, der "vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt" lautet. Denn ein solcher Zusatz weist darauf hin, dass eine vereinbarte Miete nicht unbedingt zwischen diesen Vertragspartnern geltend gemacht werden würde. Eine solche Vereinbarung wäre zwischen Nichtangehörigen vollkommen unüblich.

Urteil des BFH vom 01.08.2012

IX R 18/11

Wirtschaftswoche Heft 11/2013, Seite 105