Mit einem Beschluss vom 07. April 2011 stellte der Bundesgerichtshof die aus einem Rechtsstreit hervorgegangene Frage, wie medizinische Produkte der EU-Richtlinien entsprechend eingeordnet werden, und setzte das Verfahren aus, bis von der europäischen Instanz eine Antwort vorliegt. Ausgangspunkt war ein medizinisches Messgerät, das zwar vom Hersteller nicht als solches beschrieben wird, aber entsprechende Funktionen ausführen kann.
Geklagt hatte ein Hersteller von Hard- und Software für medizinische Geräte, der behauptet, dass ein niederländischer Elektronikkonzern ein Produkt verkauft, welches zur Messung physiologischer Daten verwendet werden kann, aber nicht entsprechend den EU-Richtlinien zertifiziert ist. Nicht nur den Verkauf sehen die Kläger als rechtswidrig an, sondern...
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15.11.2013