Das OLG Celle entschied über in einer einstweiligen Verfügung über die Pflichtangaben bei dem Verkauf eines drei Jahre alten Pkw mit Tageszulassung.
Der Verfügungskläger ist Kraftfahrzeughändler. Er beantragte gegen den Verkäufer (Verfügungsbeklagten) eines Lada Niva, ebenfalls ein Fahrzeughändler, eine einstweiligen Verfügung. Der Wagen wurde auf ebay angeboten, ohne dass wie gesetzlich vorgeschrieben Informationen über den Kraftstoffverbrauch und Emissionen (Pkw-EnVKV) beigefügt waren.
Laut Antrag sollte dem Verfügungsbeklagten verboten werden, neue Personenkraftwagen ohne die erforderlichen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Pflichthinweis auf den Abruf weiterer Informationen anzubieten.
Der Verfügungsbeklagte wandte...
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18.02.2014