Der Bundesgerichtshof beschloss am 30.04.2020, dass Arzneimittel nicht über einen Automaten verkauft werden dürften. Dies gefährde die Arzneimittelsicherheit, denn die automatisierte Abgabe sei nicht mit einem zulässigen Versandhandel vergleichbar.Dürfen Medikamente über Automat verkauft werden?Beklagte war eine niederländische Versandapotheke. Diese hatte in einer baden-württembergischen Gemeinde einen Automaten zur Abgabe von Medikamenten in Betrieb genommen. Der Automat befand sich in den Räumlichkeiten einer geschlossenen Apotheke. Er gab sowohl rezeptpflichtige als auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel ab, ohne dass diese zuvor bestellt werden mussten. Über einen Ausgabeschacht wurde das gewünschte Medikament an den Kunden gegeben. Bei Fragen konnten die Kunden per...
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17.12.2020