Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied mit Urteil vom 27.03.2019, dass der Kaufvertrag über eine Matratze auch dann noch widerrufbar sei, wenn sie komplett ausgepackt sei und der Kunde bereits eine Nacht darauf geschlafen habe. Eine Matratze gehöre gerade nicht zu den Waren, die aufgrund Versiegelung nicht umtauschbar seien. Vielmehr könne sie nach Rücksendung durch den Anbieter gereinigt und desinfiziert werden.Können Matratzen trotz entfernter Schutzfolie umgetauscht werden?Kläger war ein Matratzenkäufer, Beklagte der entsprechende Online-Händler. Der Kläger bestellte bei der Beklagten eine Matratze. Er entfernte die Schutzfolie und schlief eine Nacht darauf. Da die Matratze jedoch nicht seinen Ansprüchen genügte, bat er die Beklagte, den Rücktransport zu...
Artikel
13.06.2019