Das Oberlandesgericht Köln urteilte am 20. Dezember 2013 in einem Rechtsstreit zwischen zwei Nahrungsmittelherstellern, dass eine "optische Annäherung" von Umverpackungen einen Rechtsverstoß darstellen kann, im Einzelfall aber der Gesamteindruck und die Wahrnehmung des Kunden entscheidend ist.
Geklagt hatte ein deutsches Tochterunternehmen eines internationalen Lebensmittelkonzerns mit Sitz in den USA, dessen Sortiment mehrere bekannte Schokoriegel beinhaltet. Vertreter des Unternehmens fanden auf der internationalen Süßwarenmesse in Köln 2012 an den Ständen der beklagten, in der Türkei ansässigen Lebensmittelfirma zwei Schokoriegel, deren Verpackungen und in einem Fall dessen Form den Produkten des klagenden Unternehmens nachempfunden seien. Die Beklagten verteidigten sich...
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22.02.2014