Das Landgericht Arnsberg hat einen Marketplace-Händler auf der Verkaufsplattform amazon.de für die von Amazon initiierten Verstöße gegen Wettbewerbsrecht in Haftung genommen (LG Arnsberg, Urteil v. 22.01.2015, Az.: I-8 O 104/14). Auch wenn die rechtswidrigen Bestandteile des Angebots nicht vom Händler, sondern von Amazon ins Netz gestellt worden seien, habe dieser ein Prüfpflicht. Im konkreten Fall ging es um einen über amazon.de angebotenen Sonnenschirm. Eine Mitbewerberin des Händlers fühlte sich durch diese Sonnenschirm-Anzeige rechtswidrig benachteiligt und klagte gegen den Marketplace-Händler auf Unterlassung. Dabei beanstandete sie dass,- der Schirm als TÜV-geprüft beworben wurde, auch wenn sich ein solches Siegel erst für einen viel späteren Zeitpunkt nachweisen...
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22.02.2015