Der Europäische Gerichtshof entschied am 02.04.2020, dass das Lagern von markenrechtsverletzender Ware selbst keine Markenrechtsverletzung darstelle. Denn die Marke werde beim Lagern nicht aktiv benutzt. Davon gehe aber die zugrundeliegende Rechtsnorm aus.Haftet eine Online-Handelsplattform für Markenverletzungen durch ihre Händler?Klägerin war ein Kosmetikunternehmen, die Beklagten diverse Unternehmen aus dem Amazonkonzern. Darunter der Betreiber von „Amazon Marketplace“, der Händlern die Möglichkeit bietet, Waren über die Plattform zu vertreiben. Weiterhin der Betreiber von „Versand durch Amazon“, durch den die Händler die Waren lagern, verpacken und versenden lassen können. Die Klägerin vertreibt Parfüm und hält auch eine Lizenz an der Unionsmarke Davidoff....
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25.09.2020