Listet bei Amazon die interne Suche nach einem bestimmten, markenrechtlich geschützten Begriff eines Anbieters (hier: ORTLIEB) noch andere, konkurrierende Produkte auf, handelt es sich um eine Markenverletzung. Zur Sache: Die Klägerin klagt vor dem Landgericht München I wegen der Verletzung des Markenrechts, hilfsweise des Wettbewerbsrechts. Hintergrund des Rechtsstreits ist die interne Produktsuche unter www. a….de, die in Vollmacht der Beklagten steht. Moniert wird von der Klägerin, dass diese bei der Eingabe des Buchstabens „O.“ mehrere gleichartige Produkte konkurrierender Anbieter auflistet. Nach Ansicht der Klägerin hat die Beklagte diese Auflistung zu unterlassen. Sie stützt ihre Klage auf die deutsche Wortmarke „O.“, die für die Herstellung von transportablen...
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04.02.2016