Die Wortfolge "Ganz schön ausgeschlafen" kann nicht als eigenes Patent angemeldet worden. Dies hat das Bundespatentgericht in seinem Beschluss vom 2.12.2014 entschieden.Die Anmelderin hat zu Klasse 35 (Einzelhandelsdienstleistungen im Zusammenhang mit Matratzen, Betten usw.) den Namen "Ganz schön ausgeschlafen" als Marke angemeldet. Die Markenstelle hat Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die Wortfolge werde sowohl einzeln als auch zusammenhängend bereits in der Werbung verwendet und auch die Doppeldeutigkeit sei kein genügender Grund für den Schutz als Eigenmarke. Es handelt sich um eine sprachübliche Redewendung und wird auch von anderen Anbietern bereits zur Anpreisung von Waren und Dienstleistungen im Schlafbereich verwendet. In ihrer Beschwerde...
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17.02.2015