Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 10. November 2015 entschieden, dass das EU-Markenamt nochmals über den Markenschutz für den bekannten sogenannten "Zauberwürfel" befinden muss. Fraglich ist in der Sache, ob die beklagte Firma Seven Towns aus Großbritannien sich den auch als "Rubik´s Cube" bekannten Zauberwürfel im Sinne einer Unionsmarke markenrechtlich schützen lassen kann. Kläger vor dem EuGH ist die aus Fürth stammende deutsche Firma Simba Toys, die für sich in Anspruch nimmt, ebenfalls den Würfel produzieren zu dürfen und den Markenschutz der Firma Seven Towns bestreitet. Vor dem EuGH hat der Generalanwalt beim EuGH die Rechtsauffassung der deutschen Klägerin geteilt. In der Rechtspraxis folgt der EuGH letztlich in der Regel der Rechtsauffassung...
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13.12.2016