Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.04.2022

Markennutzungsrecht entfällt bei Beendigung der Vertragshändlereigenschaft

Nutzt ein ehemaliger Vertragshändler Marken als Teil seiner neuen Firmierung weiterhin, so liegt hierin grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung. Eine Ausnahme ist hiervon zu machen, wenn die Öffentlichkeit nur durch die Nennung der Marke die Spezialisierung des Händlers auf den Vertrieb von Waren der genannten Marke erkennen kann. Die Nutzung ist allerdings auch dann nicht zulässig, wenn auf die ehemalige Vertragshändlereigenschaft hingewiesen wird, da dennoch Verwechslungsgefahr bestehen kann. Auch die Verwendung des Kürzels der Marke in der Domain ist in diesem Fall unzulässig. Dies hat das OLG Frankfurt a.M. mit Urteil vom 12.08.2021 entschieden.Hintergrund Die Klägerin ist ein deutsches Tochterunternehmen der H-D U.S.A. LLC, die Herstellerin von Motorrädern unter der...