Während eines Gerichtsverfahrens wegen einer Markenrechtsverletzung ist die Veräußerung der betreffenden Marke zulässig. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Zusammenhang mit einem Streit um die Bekleidungsmarke SAM bestätigt (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.11.2014, AZ.: 6 U 239/13). Im selben Urteil kamen die Richter zu der Überzeugung, dass die Modellbezeichnung SAM eine markenmäßige Benutzung des Namens sein kann und damit die Verwendung eines Vornamens unter Umständen gegen § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verstößt. Im verhandelten Fall hatte ein Internethändler einen Cardigan mit der Bezeichnung "B&C SAM CREME" beworben. Die Inhaber der Namensrechte für die Bekleidungsmarke SAM hatten daraufhin auf Unterlassung geklagt und in erster Instanz vom...
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28.02.2015