Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.05.2014

Marginales Wettbewerbsverhältnis als Indiz für Rechtsmissbrauch

In einem Urteil (Az. 31 O 130/13) vom 28.11.2013 hat das Landgericht Köln die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich, wenn lediglich ein marginales Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Fotofachgeschäft, das als zusätzlichen Service auch Fotobücher im Angebot hat. Die Klägerin hat ebenfalls dieses Produkt im Angebot. Ob dadurch zwischen der Klägerin und der Beklagten ein Wettbewerbsverhältnis besteht, ließ die Kammer offen. Nach Auffassung des Gerichts werden die Interessen der Klägerin durch den vermeintlichen Wettbewerbsverstoß der Klägerin höchstens am Rande berührt. Außerdem richtet sich das Produktangebot der Klägerin offensichtlich an Abnehmer aus dem...