Eine Firma, die Kassensysteme herstellt und hierzu auch Manipulationssysteme zur Verfügung stellt, haftet für die Steuerhinterziehung ihrer Kunden. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz am 07.01.2015 nach einem Eilverfahren entschieden.Der Inhaber eines Eiscafés hatte ein Kassensystem samt Software beim Antragsteller gekauft. Dazu wurde ihm auch noch eine spezielle Manipulationssoftware mitgegeben, mit der die Bilanz verfälscht werden konnte. Dies sollte vollkommen risikolos sein. Er wurde in den Gebrauch eingewiesen und wendete in der Folge das System bei seiner Buchführung auch an. Anlässlich einer Steuerprüfung wurden Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung bei diesem Kunden festgestellt, die zu einer deutlichen Verringerung des Umsatzes geführt hatten. Dieser war...
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16.02.2015