Mit Urteil vom 19. Dezember 2014 hat der BGH entschieden, dass der Käufer bei den Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss des Kontraktes mit einem Vermittler davon ausgehen darf, dass der Verkäufer dem Vermittler eine Vollmacht erteilt hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer selbst keinen Kontakt während der Vertragsverhandlungen zu dem Käufer sucht und er die Vermittlung des Rechtsgeschäfts tatsächlich einem Vermittler überlässt.Am 4. Mai 2007 betrat die Klägerin die Geschäftsräume einer vier Mark. Einer der Mitarbeiter empfahl der Klägerin daraufhin, eine Eigentumswohnung zu kaufen. Der Vermittlungsauftrag wurde sodann auch von der Klägerin unterzeichnet, wobei Kaufgegenstand eine Wohnung in Chemnitz zu einem Kaufpreis in Höhe von 102.509 € war. Aus dem...
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25.03.2015