Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
28.08.2014

Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer gehören in Widerrufsbelehrung

Das Landgericht Bochum urteilte am 06.08.2014 unter dem Aktenzeichen I-13 O 102/14 im einstweiligen Verfügungsverfahren einer mbH & Co. KG gegen eine GbR zugunsten der Verfügungsklägerin. Diese hatte die Verfügungsbeklagte aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung für Verbraucher abgemahnt, in welcher die Angabe von vorhandenen Kontaktmöglichkeiten - Telefon, Fax und E-Mail - fehlten. Beide Unternehmen vertreiben online Nahrungsergänzungsmittel. Die Verfügungsbeklagte weist Verbraucher zwar auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin, gibt aber die Kontaktmöglichkeiten nicht in der Widerrufsbelehrung bekannt, der Verbraucher müsste sie sich aus dem Impressum des Unternehmens besorgen. Daher hatte die Verfügungsklägerin die Verfügungsbeklagte am 18.06.2014 zunächst...