Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
24.03.2014

Magnetschmuck in Apotheken zu verkaufen, ist unzulässig.

Ein selbständiger Apotheker ist von der zuständigen Behörde per Ordnungsverfügung aufgefordert worden, den Verkauf von Magnetschmuck in seiner Apotheke zu unterlassen. Die zuständige Behörde hatte im Herbst 2006 darauf hingewiesen, dass der Apotheker den von ihm zum Verkauf angebotenen Schmuck - nach amtlicher Ansicht - unzulässigerweise vertreibe. Der Apotheker wurde aufgefordert, den Verkauf zu unterlassen. Der Angemahnte hielt diese Aufforderung für ungerechtfertigt. Es folgte eine Anhörung und am 12. 2. 2007 die behördliche, mit Zwangsgeldandrohung bewehrte, Unterlassungsverfügung. Der Widerspruch des Apothekers wurde von der Arnsberger Bezirksregierung am 4. 7. 2007 abgelehnt. Die Behörde stellte sich auf den Rechtsstandpunkt, dass der Verkauf des angebotenen...