Ob NPD-Braun, Goldbären-Gold, Sparkassen-Rot oder Langenscheidt-Gelb – das Streitthema Farbmarken beschäftigt höchste deutsche Gerichte derzeit in Serie. Aktuell hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der beantragten Löschung der Farbmarke „Nivea-Blau“ oder exakter: „Pantone 280-C“ der Firma Beiersdorf entschieden, die von ihr für die Nivea-Produkte verwendet und beim Deutschen Patentamt (DPMA) in München bislang geschützt wird. Die Farbmarke ist hier für „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte“ eingetragen.Unterscheidungskraft und FreihaltbedürftigkeitEin Konkurrent der Firma Beiersdorf hatte beim DPMA einen Löschungsantrag mit der Begründung gestellt, dass der Farbton nicht unterscheidungskräftig und...
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19.07.2015