Die Lufthansa hat in einem URS-Verfahren die Registrierung einer auf sie verweisenden newTLD (“lufthansa.koeln”) durch eine Gewerbetreibenden erfolgreich unterbunden. Der Inhaber der Domain hatte keinerlei Beziehungen zur Lufthansa, die Domain war insofern vollkommen irreführend und wurde möglicherweise zu Veräußerungszwecken oder anderweitig böswillig eingerichtet. Bedeutung des URS-VerfahrensDas URS-Verfahren wird durch das NAF (National Arbitration Forum) durchgeführt, es schützt Namens- beziehungsweise Claimrechte von Marken, Institutionen, öffentlichen Stellen und auch Privatpersonen. Es basiert auf dem neuen Uniform Rapid Suspension-System (URS), das gleichzeitig mit den neuen Top-Level-Domainnamen eingeführt worden war. Diese neuen Domains wie .koeln, .berlin oder...
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31.05.2015