Das Landgericht (LG) in Köln hat mit seinem Urteil vom 17.02.2016, Az. 26 O 435/15 entschieden, dass bestimmte Klauseln in den AGB der Lufthansa rechtswidrig sind, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen.Es handelt sich dabei um die folgenden Klauseln:"1. Die im Flugschein eingetragenen Reisedaten (Flugdatum, Flugnummer, Abflug- und Bestimmungsort, Name des Fluggastes) sind verbindlich und können unter Umständen nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden.2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie verpflichtet, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können."Das LG Köln hat die Lufthansa...
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05.04.2016